1. Vor Betreten der Reithalle ist generell (ob mit oder ohne Pferd) "Tür frei" zu rufen. Erst nach der Aufforderung "ist frei" darf die Halle betreten werden.
  2. Als Beleuchtung genügt zum normalen Reiten der Schalter Nr. 4. Zum Laufen lassen ist die Notbeleuchtung völlig ausreichend.
  3. Zum Halten oder Schritt reiten bitte auf den 2. oder sogar 3. Hufschlag wechseln.
  4. Laufen lassen und Longieren sind zur Schonung des Hallenbodens wesentlich einzuschränken. Entstandene Löcher sind sofort nach Benutzung der Halle zu beseitigen! Bei Nichtbeachtung wird dies ganz unterbunden!
  5. Longieren ist nur in Ausnahmefällen erlaubt. Falls es doch mal notwendig ist, dann bitte auf und ab gehen, nicht auf einem Fleck stehen bleiben. Sollte jemand in die Halle zum Reiten wollen, so ist das Longieren einzustellen.
  6. Der Reiter, der sich auf der rechten Hand befindet, weicht dem "Gegenverkehr" aus.
  7. Hinterlässt ein Pferd Äpfel in der Reitbahn, so sind diese unmittelbar nach dem Reiten zu entfernen (spätestens vor Verlassen der Halle). Bitte achtet darauf, dass wenig Sand mit entfernt wird.
  8. Vor Verlassen der Reithalle sind die Hufe auszukratzen. Wird trotzdem Hallensand mit herausgetragen, ist dieser wieder in die Reitbahn hinein zu kehren (ohne sonstigen Schmutz)
  9. Ebenfalls für alle gilt (insbesondere Privat-, Dressur-, Spring- und Kinderreitstunden), dass wenigstens einmal am Tag sich jemand erbarmt, den Hufschlag zu machen. Auch die Einzelreiter sind gefordert.
  10. Der Hallenboden ist sehr pflegeintensiv und sollte deshalb immer feucht gehalten werden. Von Zeit zu Zeit auch selbst mal den Schlauch in die Hand nehmen! Dies ist Aufgabe aller Hallennutzer.
  11. Zuschauer werden gebeten, während der Reitstunden die Tribüne zu benutzen, um den Reitstundenbetrieb nicht zu stören.
  12. Das Benutzen der Reithalle, sowie der gesamten Anlage des RuFV Homburg e. V. ist nur denjenigen Personen erlaubt, die die Anlagengebühr entrichtet haben.
  13. Reiter, die von außerhalb kommen, werden gebeten, vor der Reitanlage hinterlassene Pferdeäpfel nicht liegen zu lassen, sondern weg zu kehren und auf dem Misthaufen zu entsorgen.
  14. Generell gilt: Stall- bzw. auch Hallenruhe abends ab 22 Uhr bis morgens 7 Uhr.

 

DER VORSTAND                                                                             

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Reithallenordnung