Vor Betreten der Reithalle
ist generell (ob mit oder ohne Pferd) "Tür frei" zu rufen.
Erst nach der Aufforderung "ist frei" darf die Halle betreten
werden.
Als Beleuchtung genügt
zum normalen Reiten der Schalter Nr. 4. Zum Laufen lassen ist die Notbeleuchtung
völlig ausreichend.
Zum Halten oder Schritt reiten
bitte auf den 2. oder sogar 3. Hufschlag wechseln.
Laufen lassen und Longieren
sind zur Schonung des Hallenbodens wesentlich einzuschränken. Entstandene
Löcher sind sofort nach Benutzung der Halle zu beseitigen! Bei Nichtbeachtung
wird dies ganz unterbunden!
Longieren ist nur in Ausnahmefällen
erlaubt. Falls es doch mal notwendig ist, dann bitte auf und ab gehen, nicht
auf einem Fleck stehen bleiben. Sollte jemand in die Halle zum Reiten wollen,
so ist das Longieren einzustellen.
Der Reiter, der sich auf der
rechten Hand befindet, weicht dem "Gegenverkehr" aus.
Hinterlässt ein Pferd
Äpfel in der Reitbahn, so sind diese unmittelbar nach dem Reiten zu
entfernen (spätestens vor Verlassen der Halle). Bitte achtet darauf,
dass wenig Sand mit entfernt wird.
Vor Verlassen der Reithalle
sind die Hufe auszukratzen. Wird trotzdem Hallensand mit herausgetragen,
ist dieser wieder in die Reitbahn hinein zu kehren (ohne sonstigen Schmutz)
Ebenfalls für alle gilt
(insbesondere Privat-, Dressur-, Spring- und Kinderreitstunden), dass wenigstens
einmal am Tag sich jemand erbarmt, den Hufschlag zu machen. Auch die Einzelreiter
sind gefordert.
Der Hallenboden ist sehr pflegeintensiv
und sollte deshalb immer feucht gehalten werden. Von Zeit zu Zeit auch selbst
mal den Schlauch in die Hand nehmen! Dies ist Aufgabe aller Hallennutzer.
Zuschauer werden gebeten, während
der Reitstunden die Tribüne zu benutzen, um den Reitstundenbetrieb
nicht zu stören.
Das Benutzen der Reithalle,
sowie der gesamten Anlage des RuFV Homburg e. V. ist nur denjenigen Personen
erlaubt, die die Anlagengebühr entrichtet
haben.
Reiter, die von außerhalb
kommen, werden gebeten, vor der Reitanlage hinterlassene Pferdeäpfel
nicht liegen zu lassen, sondern weg zu kehren und auf dem Misthaufen zu
entsorgen.
Generell
gilt: Stall- bzw. auch Hallenruhe abends ab 22 Uhr bis morgens 7 Uhr.